Zu einer Zeit, als noch das Verschuldensprinzip galt, sucht eine Frau ihren Rechtsanwalt auf, weil sie sich scheiden lassen will. Verzweifelt sucht der Anwalt nach Scheidungsgründen.
„Schlägt er Sie“?
„Nein“. „Gibt er Ihnen zuwenig Haushaltsgeld“?
„Nein“.
„Trinkt er vielleicht“?
„Niсhт mal das“.
„Puh“, macht der Anwalt, „das sieht niсhт gut aus für Sie. Fällt Ihnen denn gar nichts ein, wie wir ihn kriegen können“? Plötzlich hat die Frau den erlösenden Einfall.
„Ich hab’s. Eheliche Untreue. Zwei von unseren Kindern sind niсhт von ihm“.