Dienstvorschriften:
Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei. Am Ende des Baumes hört der Soldat selbstständig mit den Kletterbewegungen auf. Berge und Hügel unterscheiden sich von ihrer Umgebung vorrangig durch ihre Höhe. Mit Beginn der Nacht ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.