Neuerungen auf Grund der Wirtschaftslage:
Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage mußten wir uns in der letzten Aktionärsversammlung auf einige Neuheiten einigen, welche die Freizeit und Krankheit der Mitarbeiter betreffen:
Diese Neuerungen treten rückwirkend ab dem 01.01.2009 in Kraft.
1. Im Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung für Ihr Fehlen. Auch ein Attest Ihres Arztes ist uns kein Beweis, denn wir sind der Meinung, wenn Sie in der Lage waren Ihren Arzt aufzusuchen, dann hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
2. Todesfall in der Familie:
Bei einem Todesfall in der Familie können wir Ihr Fehlen ebenfalls niсhт dulden. Für den Verstorbenen können Sie eh nichts mehr tun und jemand anders in untergeordneter Stellung kann die nötigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den Spätnachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine Stunde früher frei. Vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit auf dem Laufenden.
3. Eigener Todesfall:
Dabei dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
A) 2 Wochen vorher Bescheid geben, damit wir einen neue Kraft anlernen können.
B) wenn ein solcher Bescheid niсhт möglich ist, rufen Sie bitte morgens vor sieben Uhr an, damit wir eine Aushilfskraft engagieren können.
C) Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Unterschrift des behandelnden Arztes und Ihre eigene hier vorliegen. Sollte das niсhт der Fall sein, dann wird Ihnen die Zeit vom Jahresurlaub abgezogen!
4. Urlaubsbewilligung für Operationen:
Diese Unsitte wird niсhт länger geduldet! Die Entfernung eines Ihrer Organe oder Ihrer Extremitäten usw. verstösst gegen den Arbeitsvertrag, da wir Sie so eingestellt haben, wie Sie sind.
Die Geschäftsleitung
Der Betriebsrat